Nach UberX-Verbot in Köln: „Betriebssitz-Pflicht“ ist anachronistisch – Deutschland blockiert Innovation auf Kosten der Verbraucher

Berlin/Köln, 31. Oktober 2025. Das Landgericht Köln hat die Vermittlung von Fahrten über UberX in der beanstandeten Version untersagt – mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro je Verstoß oder Ordnungshaft. Kern des Urteils: Die App ist funktional darauf ausgelegt, die Betriebssitz-Pflicht aus § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG zu umgehen, wonach Beförderungsaufträge erst am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen und von dort an Fahrer übermittelt werden müssen.

„Es ist schlicht wahnsinnig, dass im Jahr 2025 eine App-Bestellung erst den Umweg über ein Büro nehmen soll.“
„Statt digitale Echtzeit-Vermittlung zu kriminalisieren, muss der Gesetzgeber das Personenbeförderungsgesetz endlich technologieneutral erneuern. Sicherheit, Haftung und Transparenz lassen sich auch ohne analoge Umleitungsrituale durchsetzen. Mehr Wettbewerb senkt nachweislich Kosten – gerade für sozial benachteiligte und junge Fahrgäste, die auf erschwingliche Mobilität angewiesen sind. Die Welt bewegt sich weiter – nur Deutschland steht still“, sagt Fred Roeder, Geschäftsführer des Consumer Choice Center.

Index zeigt: Deutsche Städte performen schwach in der Sharing Economy

Der Sharing Economy Index des Consumer Choice Center ordnet deutsche Metropolen seit Jahren nur im Mittelfeld ein – deutlich hinter liberaleren Städten in Osteuropa und darüber hinaus. Bereits die 2021er-Ausgabe sah Köln, Berlin und Hamburg unter den Nachzüglern gegenüber Spitzenreitern wie Tallinn oder Vilnius. Das bestätigt: restriktive, uneinheitliche Vorgaben bremsen Angebot, Vielfalt und Preisdruck zulasten der Verbraucher. 

Unsere Forderungen an Bund und Länder

  1. Betriebssitz-Pflicht streichen: Schluss mit der Pflicht-Schleife über die Unternehmenszentrale – direkte, dokumentierte Auftragsübermittlung per App zulassen.
  2. Technologieneutral regulieren: Gleiche, überprüfbare Sicherheits-, Versicherungs- und Transparenzstandards für alle Vermittlungswege (Funk, App, Web).
  3. Fairen Wettbewerb ermöglichen: Bürokratische Sonderschranken abbauen, die neue Anbieter benachteiligen; Wettbewerbs- und Verbraucherschutz über Audit- und Datenpflichten sicherstellen – nicht über analoge Prozessvorgaben.
  4. Soziale Mobilität stärken: Mehr Wettbewerb und Auswahl senken Durchschnittspreise und Wartezeiten – das hilft besonders jungen Menschen und Geringverdienenden.

Hintergrund zum Urteil

  • Das LG Köln hält fest, dass die beanstandete UberX-Version Aufträge faktisch direkt ins Fahrzeug leitet und damit die PBefG-Vorgabe am Betriebssitz annehmen – von dort mitteilen unterläuft.
  • Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld je Fall oder Ordnungshaft; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

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