EU-Handgepäckpflicht lässt Flugpreise steigen

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Berlin, 16. April 2026 – Laut Plänen auf EU-Ebene soll künftig für jeden Fluggast neben dem persönlichen Gegenstand, etwa einer Handtasche oder einem Rucksack, auch ein zusätzliches kleines Handgepäckstück im Ticketpreis enthalten sein. Das Consumer Choice Center warnt: Was auf den ersten Blick wie ein Gewinn für Reisende wirkt, dürfte in der Praxis das Gegenteil bewirken. Zu erwarten sind höhere Grundpreise, weniger Wettbewerb und weniger Wahlfreiheit für Verbraucher.

Jens Teutrine, DACH-Beauftragter des Consumer Choice Center, erklärt:

„Was auf den ersten Blick wie ein Gewinn für Verbraucher klingt, ist in Wahrheit ein klassischer Fall gut gemeinter, aber schlecht gemachter Regulierung. Wenn Fluggesellschaften verpflichtet werden, zusätzliche Leistungen pauschal in den Ticketpreis zu integrieren, steigen zwangsläufig die Grundpreise, auch für diejenigen, die bewusst günstig und ohne Zusatzleistungen reisen wollen. Eine solche Regelung führt nicht dazu, dass Flugreisende kostenlos mehr Gepäck mitnehmen dürfen, sondern dazu, dass die Ticketpreise steigen.”

Auch aus praktischer Sicht hält Teutrine die Vorschläge für problematisch:

„Flugzeuge haben für Handgepäck begrenzte Kapazitäten, und nicht alle sind dafür ausgelegt, dass jeder Passagier zusätzliche Gepäckstücke mitführen kann. Aktuell ist es beim Boarding nicht immer notwendig, jedes Gepäckstück genau auf Maße und Gewicht zu prüfen. Sollten künftig alle Passagiere mehr Handgepäck mitbringen dürfen, wird dies erforderlich und führt zu längeren und aufwändigeren Kontrollen beim Einsteigen sowie zu erhöhtem logistischen Aufwand. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass Boarding-Zeiten im Durchschnitt länger werden, mit entsprechenden Kostensteigerungen, die auf alle Flugreisenden umgelegt würden.”

Teutrine führt abschließend aus:

„Verbraucher profitieren von Wahlfreiheit und Wettbewerb, nicht von Einheitspreisen. Politisches Mikromanagement bei Flugpreisen führt nicht zu mehr Transparenz, sondern zu weniger Auswahl. Wer echte Verbraucherinteressen stärken will, sollte auf klare und verständliche Preisangaben setzen, statt allen Reisenden ein Einheitsprodukt vorzuschreiben. Am Ende zahlt immer jemand die Rechnung. In diesem Fall sind es die Reisenden, die bewusst günstig fliegen wollen. Verbraucher sollten selbst entscheiden können, wofür sie bezahlen und wofür nicht.”

Das Consumer Choice Center empfiehlt daher, bei der Reform auf folgende Maßnahmen zu setzen:

– mehr Preistransparenz bei Gepäckgebühren und Tarifbedingungen
– Stärkung des Wettbewerbs im Luftverkehr statt Einheitsregulierung
– konsequente Durchsetzung bestehender Fluggastrechte
– schnellere Erstattungen bei Flugausfällen und Verspätungen

Zum Hintergrund

Im Rahmen der laufenden Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte hat das Europäische Parlament vorgeschlagen, die Mindestanforderungen für Handgepäckregeln auszuweiten. Künftig sollen Passagiere bei jeder Flugreise neben einem persönlichen Gegenstand mit geringeren Maßen, etwa einer Handtasche oder einem kleinen Rucksack, auch ein zusätzliches Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen dürfen. Dieses soll eine maximale Gesamtgröße von 100 cm (Länge + Breite + Höhe) und ein Gewicht von bis zu sieben Kilogramm haben. Bei einigen Fluggesellschaften würden sich dadurch die Handgepäckmaße verringern.

Die Änderungen sind jedoch noch nicht endgültig beschlossen und bedürfen der Bestätigung durch den Europäischen Rat. Sie würden für alle Flüge mit EU-Fluggesellschaften gelten, die von oder zu einem EU-Flughafen starten oder dort landen.

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