fbpx
Euractiv

Im vergangenen Monat hat die Europäische Kommission den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act vorgestellt. Der seit langem erarbeitete Regulierungsrahmen zielt darauf ab, wettbewerbswidriges Verhalten auf digitalen Plattformen zu verhindern und zu bestrafen, insbesondere auf solchen mit mindestens 45 Millionen Nutzern.

Obwohl die Einführung dieser neuen Vorschriften als solche ein historischer Moment für die EU-Digitalpolitik war, ist dieser neue Ansatz von Natur aus strafend und seine unbeabsichtigten Folgen könnten Innovationen bremsen, anstatt sie zu fördern.

Das Ziel der Europäischen Kommission, große Tech-Giganten in Schach zu halten, wurde schon vor langer Zeit offensichtlich, als sich die kartellrechtlichen Ermittlungen gegen Facebook und Amazon zu häufen begannen. Die Hexenjagd nach wettbewerbswidrigen Handlungen war das Ergebnis des Mangels an Wissen der Europäischen Union über diese neuen Plattformen und die Funktionsweise ihrer Lieferketten.

Beispielsweise stufte der niederländische MdEP Paul Tang über seinen Twitter-Account das Votum des Europäischen Parlaments gegen gezielte Werbung als ein "gewinnen", und fügte weiter hinzu: „Wir sehen, dass Big Tech ihre Marktmacht weiter ausbaut, indem sie personenbezogene Daten als Ware betrachten. Ein solches Einnahmemodell greift nicht nur in unsere Privatsphäre ein, sondern ist auch ungesund und widerlich für das Internet.“ Diese politischen Abhilfemaßnahmen würden am Ende sowohl Verbrauchern als auch kleinen Unternehmen schaden und den äußerst innovativen Technologiesektor, der Nutzern in ganz Europa einen Mehrwert bietet, verdummen.

Der Digital Markets Act führte eine Reihe von Ex-ante-Beschränkungen ein, die großen Plattformen mitteilen, wie sie sich verhalten sollen, und durch die Einführung eines neuen Wettbewerbsinstruments.

Mehrere Faktoren müssen berücksichtigt werden, damit diese Entwicklungen gerecht und weniger schädlich sind, als sie möglicherweise sein könnten. Erstens sollten Ex-Antre-Regulierungen auf große Online-Plattformen beschränkt werden, die als Gatekeeper gelten, und sie nicht diskriminieren. Angesichts der Tatsache, dass sich die Welt der Technologie ständig weiterentwickelt und die Wirtschaft als solche sich verändern wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ex-ante-Vorschriften prägnant, unkompliziert und flexibel sind.

Ein kluger Ansatz, für den wir uns einsetzen, wäre es, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Notwendigkeit, den Wettbewerb zu wahren, und der liberalen Haltung, Innovationen nicht zu blockieren. Ein Verhaltenskodex, der spezifische auf die schwarze Liste gesetzte Praktiken darlegt, ohne dass die Kosten für die Einhaltung für Gatekeeper übermäßig hoch werden, und der die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher bewahrt, könnte einem Kompromiss so nahe wie möglich kommen.

Die digitale Verzögerung der Europäischen Union ist bekannt, und wenn wir unsere digitale Wirtschaft noch mehr bremsen, könnten wir uns in der Warteschlange für wirtschaftliches Wohlergehen wiederfinden. Das zentrale Narrativ der EU-Digitalreform sollte nicht „Lasst uns die Big Tech für ihren Erfolg bestrafen“, sondern „Lasst uns günstige Bedingungen für kleinere Unternehmen schaffen“ lauten. Der Kommission weitreichende Untersuchungsbefugnisse zu gewähren, wäre ein äußerst gefährlicher Schritt, der wahrscheinlich nur die Zahl kostspieliger Kartellverfahren erhöhen wird, ohne die Innovation anzukurbeln.

Obwohl Transparenz ebenso wichtig ist, sollten uns ihre Bestrebungen nicht über den Tellerrand hinausführen. Die bloße Tatsache, dass digitale Plattformen den Europäern einen Mehrwert bringen, ist ein klarer Hinweis darauf, dass sie etwas richtig machen, und das sollte der Kommission ausreichen, um sich ein Urteil zu bilden. Die unübertroffene Nachfrage nach digitalen Diensten, einschließlich derjenigen, die von großen Technologieunternehmen bereitgestellt werden, spricht für sich.

Der beste Weg, sich dem neu vorgestellten digitalen Rahmenwerk zu nähern, besteht darin, seine unbeabsichtigten Folgen realistisch einzuschätzen. Unser Ziel sollte Innovation sein, nicht Bestrafung.

Ursprünglich veröffentlicht hier.

Aktie

Folgen:

Weitere Beiträge

Abonniere unseren Newsletter

Scrolle nach oben
de_DEDE

Folge uns

Kontaktinformation

WASHINGTON

712 H St NE PMB 94982
Washington, DC 20002

BRÜSSEL

Rond Point Schuman 6, Box 5 Brüssel, 1040, Belgien

LONDON

Golden Cross House, Duncannon Street 8
London, WC2N 4JF, Großbritannien

KUALA LUMPUR

Block D, Platinum Sentral, Jalan Stesen Sentral 2, Level 3 – 5 Kuala Lumpur, 50470, Malaysia

© COPYRIGHT 2024, CONSUMER CHOICE CENTER