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Implementierung virtueller eidesstattlicher Erklärungen

Die Rechtsreformkommission von Manitoba empfiehlt die Einführung virtueller eidesstattlicher Erklärungen

Nach enger Zusammenarbeit mit dem Büro des Generalstaatsanwalts in Ontario, um die virtuelle Beauftragung von Rechtsdokumenten per Telefonkonferenz voranzutreiben, wurde David Clement vom CCC gebeten, sich mit ihm zu beraten Manitobas Gesetzesreformkommission

Insbesondere suchte Manitoba nach Anleitungen, wie sie ihr Rechtssystem modernisieren und ähnliche Änderungen vornehmen könnten.

Am 31. August veröffentlichte die Rechtsreformkommission ihren Bericht, in dem sie den Vorschlag machte, dass Manitoba tatsächlich mit der Modernisierung seines Rechtssystems fortfahren sollte, indem es erlaubt, eidesstattliche Erklärungen virtuell per Videokonferenz abzugeben.

Die Kommission hat die CCC wie folgt anerkannt: 

Die Kommission dankt den folgenden Personen für ihr wertvolles Feedback zu diesem Projekt: David Clement, North American Affairs Manager – Consumer Choice Center

Die Kommission gab offiziell die folgende Empfehlung ab:

Die Kommission empfiehlt, Abschnitt 64(1) des Manitoba Evidence Act zu ändern, um die Anforderung zu streichen, dass ein Eid, eine Versicherung oder eine eidesstattliche Erklärung nur in Anwesenheit einer Person abgenommen werden muss, und um zu ermöglichen, dass eidesstattliche Erklärungen aus der Ferne unter Verwendung von Videokonferenztechnologie abgegeben werden können . (S. 15)

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