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Das Ausstellen von Verboten auf kommunaler Ebene ist verfassungswidrig

KUALA LUMPUR, 8. Mai 2024 — Das Malaysia Consumer Choice Center (MCCC), vertreten durch Tarmizi Anuwar, hat Bedenken über den Vorschlag bestimmter Gruppen geäußert, auf lokaler Ebene, insbesondere auf Ebene des Kuala Lumpur City Hall (DBKL), ein Auslageverbot für Tabakprodukte durchzusetzen. Er argumentiert, dass solche Maßnahmen nicht nur die Autonomie der Verbraucher verletzen würden, sondern auch dem Geist der Bundesverfassung widersprechen würden.

Im Namen des Consumer Choice Center betonte Tarmizi, wie wichtig es sei, die Autonomie der Verbraucher und den Zugang zu Informationen zu wahren. „Die Idee, Tabakwerbung auf Gemeindeebene zu verbieten, beschränkt den Zugang der Raucher zu Informationen und behindert ihre Fähigkeit, fundierte Entscheidungen über ihren Lebensstil und ihre Gesundheit zu treffen“, sagte er.

Tarmizi hob die möglichen Folgen von Preisauszeichnungsverboten hervor und wies darauf hin, dass derartige Maßnahmen Produktinnovationen und den Wettbewerb auf dem Markt einschränken könnten. „Preisauszeichnungsverbote, die Preise verbergen, erschweren nicht nur die Auswahl der Verbraucher, sondern verzerren auch den Wettbewerb auf dem Markt. Wenn Verbraucher Preise nicht leicht vergleichen können, behindert dies die Wettbewerbslandschaft und untergräbt die Prinzipien der freien und fairen Marktdynamik. Transparenz bei der Preisgestaltung ist unerlässlich, um einen gesunden Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen“, erklärte er.

Darüber hinaus äußerte Tarmizi Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verabschiedung solcher Verbote auf lokaler Ebene. Er verwies auf Artikel 75 der Bundesverfassung, der vorsieht, dass Bundesgesetze im Falle von Unstimmigkeiten Vorrang vor Landesgesetzen haben. „Der Gesetzentwurf zur Kontrolle von Raucherprodukten für die öffentliche Gesundheit 2023 enthält keine Klausel, die die Ausstellung von Tabakprodukten verbietet. Daher würde die Umsetzung von Ausstellungsverboten auf lokaler Regierungsebene dem Bundesgesetz widersprechen und wäre ungültig“, erklärte er.

Er forderte die Politiker auf, den Vorschlag für ein Verbot von Tabakauslagen auf Gemeinderatsebene abzulehnen und drängte darauf, der Wahlfreiheit der Verbraucher, dem Zugang zu Informationen und der Einhaltung verfassungsmäßiger Grundsätze höchste Priorität einzuräumen.

Darüber hinaus betonte Tarmizi, wie wichtig es sei, die Verbraucher durch Aufklärungskampagnen zur Schadensminimierung zu stärken, anstatt auf restriktive Regulierungsmaßnahmen wie Auslageverbote zurückzugreifen. „Wir müssen eine Alternative einführen, die für Menschen, die mit dem Rauchen aufhören wollen, viel sicherer und nachweislich wirksam ist. Eine Studie mit dem Titel „Elektronische Zigaretten zur Raucherentwöhnung“ von Hartmann-Boyce, J et al. (2022) ergab, dass das Dampfen Menschen dabei hilft, mit dem Rauchen aufzuhören. Diese systematische Überprüfung von 78 Studien umfasste insgesamt 22.052 Teilnehmer und ergab, dass es eindeutige Beweise dafür gibt, dass elektronische Zigaretten mit Nikotin die Entwöhnungsrate im Vergleich zu einer Nikotinersatztherapie erhöhen, und Beweise mit mäßiger Sicherheit dafür, dass sie die Entwöhnungsrate im Vergleich zu elektronischen Zigaretten ohne Nikotin erhöhen“, sagte er.

Er betonte auch, dass gut informierte Verbraucher eher bewusste Entscheidungen über Tabak- und E-Zigarettenprodukte treffen, was letztlich die Notwendigkeit rigoroser Regulierungseingriffe verringert. „Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen befähigen Verbraucher, die Kontrolle über ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu übernehmen, ohne ihre Entscheidungsfreiheit einzubüßen“, schloss er.

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