Meinung: Mit Cannabis angereicherte Getränke dürfen nicht einmal die Namen „Bier“ oder „Wein“ verwenden
Getrocknetes Cannabis und getrocknete Öle sind derzeit in Kanada legal, und essbarer Cannabis, zu dem auch Getränke gehören, soll bis Oktober 2019 legal verkauft werden. Der kürzlich veröffentlichte Verordnungsentwurf der Bundesregierung für Esswaren ist voller Probleme, aber einige der krassesten Probleme betreffen Vorschriften zu mit Cannabis angereicherten Getränken.
Für Neueinsteiger in das Konzept sind Cannabisgetränke Getränke, die entweder mit CBD, THC oder einer Kombination anderer Cannabinoide angereichert sind. Diese Getränke, die in einigen amerikanischen Staaten, die Cannabis legalisiert haben, wie Colorado, bereits eine feste Größe sind, stellen eine neue Möglichkeit für Verbraucher dar, Cannabisprodukte zu genießen, ohne rauchen zu müssen. Ohne Verbrennung und zusätzlichen Schaden durch Rauchen sind Cannabisgetränke eine sicherere Alternative als das, was wir jetzt haben. Dies ist ein großer Gewinn für die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher. Allerdings haben diese neuen Produkte in Kanada noch kein grünes Licht erhalten, und das bedeutet, dass sie immer noch durch Überregulierung ruiniert werden könnten, bevor sie jemals legal sind.
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Das erste Hauptproblem mit der Verordnungsentwürfe sind die vorgeschlagenen Produktionsregeln und wie sie sich auf aufgegossene Getränke auswirken. Infundierte Getränke müssen in Gebäuden hergestellt werden, die vollständig von jeglicher anderen Lebensmittelproduktion getrennt sind. Dies bedeutet, dass die Hersteller, um diese Getränke tatsächlich herzustellen, völlig neue Gebäude und Einrichtungen benötigen, anstatt einfach abgedichtete und sichere Räume innerhalb bestehender Einrichtungen zu schaffen. Von den Herstellern zu verlangen, auf diese Weise vorzugehen, schadet offensichtlich ihrem Endergebnis. Aber noch wichtiger ist, dass es durch das Aufblähen der Kosten mehr Barrieren für Verbraucher schafft, die möglicherweise die weniger riskante Methode des Konsums von Cannabis über aufgegossene Getränke oder andere Esswaren bevorzugen, anstatt es zu rauchen.
Was die Verpackung angeht, müssen diese Getränke einfach verpackt sein, genau wie andere Formen von Cannabis, die derzeit auf dem legalen Freizeitmarkt erhältlich sind. Die Argumente gegen die einfache Verpackung von Cannabis sind gut etabliertund ziemlich direkt. Die Probleme mit Markenbeschränkungen gelten insbesondere für Getränke, da der Verordnungsentwurf etablierten Alkoholmarken verbieten wird, ihren Namen auf Cannabisprodukten zu verwenden. Dies ist für Verbraucher problematisch, da Alkoholmarken ihre Marke bereits mit Produkten gefestigt haben, die nur für Erwachsene bestimmt sind. Indem diese Alkoholmarken ihre Marke auf Cannabisprodukten verwenden dürfen, wird sichergestellt, dass diese Getränke den Verbrauchern deutlich signalisieren, dass sie nur für Erwachsene bestimmt sind, was dazu beiträgt, den Konsum von Minderjährigen zu verhindern und einzudämmen.
Abgesehen von der Bedeutung des Brandings und der offensichtlichen Doppelmoral im Vergleich zu Alkohol (der Marketing und Branding ermöglicht), gibt es erhebliche Probleme mit den physikalischen Einschränkungen, wie Getränke in Flaschen abgefüllt werden müssen. Wie aktuell geschrieben, müssen diese Getränke in kindergesicherten Verpackungen sein. Es scheint, dass die derzeitigen Abfüllpraktiken diesen neuen Schwellenwert möglicherweise nicht erreichen. Brechspitzen, Brechlaschen und Korken, obwohl sie sicherlich kindersicher und gut genug für Alkoholprodukte sind, kommen nicht unbedingt infrage. Es sollte eine einfache Änderung vorgenommen werden, um die Vorschriften für aufgegossene Getränke mit den Praktiken der Alkoholabfüllung in Einklang zu bringen. Zusätzlich zu dieser Änderung sollten die Regulierungsbehörden auch zulassen, dass aufgegossene Getränke im Vergleich zu Alkohol ähnliche Flaschen- und Dosengrößen haben.
Die letzte große Frage bei den Verordnungsentwürfen ist die Benennung dieser Produkte. Wenn die Vorschriften nicht geändert werden, dürfen aufgegossene entalkoholisierte Getränke nicht als „Bier“ oder „Wein“ bezeichnet werden. Dies ist problematisch, da Bier und Wein die beliebte Nomenklatur für Produkte ähnlicher Art sind. Solange die Produkte angeben, dass es sich um Cannabisbier- oder Cannabisweinprodukte handelt, sollte es kein Problem mit der Verwendung dieser Begriffe geben. Die Einschränkung der Verwendung von Bier und Wein ist ähnlich wie in der Milchindustrie versuchte zu klagen und zu schließen Mandel-, Soja- und Reismilchhersteller für die Verwendung des Begriffs „Milch“. Diese Übertreibung war lächerlich, und dieselbe Logik auf Bier und Wein anzuwenden, würde diesen Fehler einfach wiederholen.
Zusätzlich zu diesen bundesstaatlichen Regulierungsproblemen müssen auf Provinzebene Änderungen dahingehend vorgenommen werden, wo mit Cannabis angereicherte Getränke konsumiert werden können. Derzeit haben Provinzen Konsumgesetze unter der Prämisse, dass die meisten Verbraucher Cannabis rauchen. Aus diesem Grund haben die Gesetzgeber den Cannabiskonsum ähnlich wie den Tabakkonsum behandelt. Während dies für das Rauchen von Cannabis angemessen sein könnte, ist es sicherlich nicht für Verbraucher geeignet, die es einnehmen. Provinzielle Änderungen sollten vorgenommen werden, damit essbare Cannabisprodukte überall dort gekauft und konsumiert werden können, wo Alkohol erlaubt ist. Dies sollte alle lizenzierten Einrichtungen wie Restaurants, Bars, Clubs, Sonderveranstaltungen über Genehmigungen und Konsumlounges umfassen.
Mit Cannabis angereicherte Getränke haben das Potenzial, eine der sichersten und beliebtesten Methoden zum Konsum von Cannabis zu sein, aber das ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber diese Getränke nicht ruiniert, bevor sie überhaupt legal werden. Leider sieht es so aus, als würde der paternalistische Krieg der Regierung gegen erwachsene Verbraucher weitergehen, ohne die Hauptprobleme in den Verordnungsentwürfen anzugehen.
David Clement ist Leiter für nordamerikanische Angelegenheiten beim Consumer Choice Center.