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Legalisierung von Cannabis am 17. Oktober bedeutet, dass die Bundesgesetz über Cannabis in vollem Gange ist und dass die Industrie folgen muss äußerst strenge Beschränkungen wenn es um Marketing, Branding und Werbepraktiken geht.

Das Ziel dieser Beschränkungen besteht darin, zu verhindern, dass junge Menschen Cannabis ausgesetzt werden. Obwohl dieses Ziel auf den ersten Blick edel ist, gehen die geltenden Beschränkungen weit über das hinaus, was als vernünftige Regulierung angesehen werden könnte. Dies gilt insbesondere, wenn man bedenkt, wie andere altersgeschützte Waren wie Alkohol landesweit beworben und beworben werden.

Hier sind einige der problematischsten Beschränkungen für Werbung und Verkaufsförderung, die im Cannabisgesetz aufgeführt sind:

Preise

Zu den auffälligsten Problemen, die im Cannabisgesetz aufgeführt sind, gehört das Verbot der Werbung mit Informationen über den Preis eines Produkts sowie jeglicher Werbung auf der Grundlage eines Anreizes. Die Preisbestimmung bedeutet im Wesentlichen, dass es Herstellern und Einzelhändlern untersagt wird, die Preise für die von ihnen verkauften Produkte zu bewerben.

Durch das Verbot von Preiswerbung werden Verbraucher potenzielle Verkäufe erst bemerken, nachdem sie tatsächlich einen Cannabis-Einzelhandelsbereich betreten haben, sei es persönlich oder online. Dies schränkt das Wissen der Verbraucher erheblich ein und hemmt den Wettbewerb, der wesentlich ist, um sicherzustellen, dass die Verbrauchernachfrage angemessen befriedigt wird.

In Bezug auf Anreize ist es für Cannabisproduzenten und -händler illegal, Marketingmaßnahmen zu ergreifen, die zusätzliche Produkte, Zubehör oder Dienstleistungen beim Kauf anbieten. Das bedeutet, dass Produktgeschenke, die Aufnahme kostenloser Werbeartikel und verschiedene andere Formen des Produktmarketings gesetzeswidrig sind.

Dies ist strenger als die Behandlung von Alkohol. In ganz Kanada können Verbraucher regelmäßig Anzeigen sehen, die Preise für verschiedene Produkte offenbaren. Diese Werbung erfolgt unabhängig davon, ob Alkohol von staatlichen oder privaten Einzelhändlern verkauft wird. Darüber hinaus dürfen Alkoholhersteller Werbegeschenke oder Werbeartikel bewerben, die ihren Produkten am Kaufort beigelegt werden können. Zum Beispiel legen viele beliebte Bierfirmen Werbeartikel wie T-Shirts, Miniatur-Stanley-Cups und verschiedene andere „Swag“-Artikel in ihre Bierkisten. Es ist klar, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Event-Sponsoring

Die Diskrepanz zwischen der Behandlung der Alkoholindustrie und der Behandlung der legalen Cannabisindustrie zeigt sich auch beim Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen. Cannabisunternehmen können ihr Branding nicht verwenden, um Veranstaltungen zu bewerben oder Veranstaltungssponsoring für Veranstaltungsorte oder Festivals anzubieten.

Die Heuchelei dabei ist, dass Alkoholunternehmen solche Sponsorings anbieten dürfen, Cannabisunternehmen jedoch nicht. All dies wirft die Frage auf; Warum können Alkoholproduzenten Veranstaltungen und Veranstaltungsorte wie die Budweiser Stage in Toronto sponsern, während die legale Cannabisindustrie dies nicht kann?

Zeugnisse und Bestätigungen

Das andere große Problem des Gesetzes ist das Werbeverbot mit Testimonials oder Empfehlungen. In Ermangelung einer Verpackung, die therapeutische Anwendungen und Wirksamkeit fördert –auch verboten–Testimonials und Empfehlungsschreiben sind wichtige Instrumente für Verbraucher, da diese Testimonials Sicherheit hinter einer Marke und ihrer Wirkung auf den Benutzer geben. Dies ist umso wichtiger, als viele Cannabiskonsumenten das Produkt neu kennen und letztendlich nicht oder schlecht informiert sind. Cannabisproduzenten und -händler sollten in der Lage sein, die gewünschte Wirkung eines Produkts durch Testimonial oder Empfehlung zu vermitteln, damit das Wissen der Verbraucher verbessert werden kann, was sicherstellt, dass die Verbraucher auf der Grundlage ihrer Vorlieben angemessene Einkäufe tätigen.

Ein Beispiel dafür, warum dies fehlgeleitet ist, ist unser Umgang mit Werbung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Zahlreiche beliebte Schmerzmittel-, Allergie- und Erkältungsmedizinmarken bewerben ihre Produkte regelmäßig in der breiten Öffentlichkeit und verwenden Erfahrungsberichte, die die Wirkung und den beabsichtigten Gebrauch des Medikaments erklären. Auch hier haben wir eine klare Doppelmoral, die der legalen Cannabisindustrie unnötige und widersprüchliche Beschränkungen auferlegt.

Lifestyle-Marketing

Die letzte und unausstehlichste Marketing- und Markenbeschränkung ist das vollständige Verbot der Darstellung von Personen oder Tieren, ob fiktiv oder nicht. Dies bedeutet, dass alle Marketing- oder Werbemaßnahmen für Cannabis keine Instanzen haben dürfen, in denen sie eine Person darstellen. Ziel ist es, Lifestyle-Marketing zu verhindern.

Die Verhinderung von Lifestyle-Marketing ist offensichtlich inkonsequent, wenn wir uns das Alkoholmarketing in Kanada ansehen. Wie lächerlich dies ist, zeigt sich jedoch am Beispiel von New Brunswick. Das Online-Einzelhandelsgeschäft von New Brunswick, das von der Provinz betrieben wird, zeigte ursprünglich eine Frau, die Yoga macht, und Menschen, die Kontakte knüpfen. Health Canada hat jetzt gewarnt dem Land, dass sie gegen die Vermarktungsregeln des Bundes verstoßen. Himmel bewahre, dass erwachsene Cannabiskonsumenten ein Bild von einem Erwachsenen sehen, der Yoga macht.

Die Beschränkung der Cannabisexposition auf Minderjährige ist jedoch wichtig; Diese Beschränkungen sind hartnäckig und letztendlich heuchlerisch, wenn man die Werbepraktiken anderer Branchen berücksichtigt. Anstelle dieser widersprüchlichen Beschränkungen wäre es besser, wenn die Bundesregierung ihre Bemühungen darauf verwenden würde, hart gegen jede Werbung vorzugehen, die als falsch, irreführend oder täuschend angesehen wird. Bei legalen Produkten wie Cannabis ist das die eigentliche Rolle des Staates, wenn es um den Verbraucherschutz geht.

Die Bundesregierung hält Cannabis zwar legal, scheint aber durch diese zu restriktiven Werberegeln verzweifelt an den Resten der Prohibition festzuhalten. Das ist schlecht für die Verbraucher und schlecht für Kanada.

David Clement ist Leiter für nordamerikanische Angelegenheiten beim Consumer Choice Center. Er hat für Medien wie Globe and Mail, Toronto Star und Hamilton Spectator geschrieben. Er ist regelmäßig als Kommentator bei CTV, Global News und CBC zu sehen.
Ursprünglich veröffentlicht hier

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