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Das Consumer Choice Center gibt die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zum Datenschutz und zur Cybersicherheit von Verbrauchern in Europa bekannt. Die Policy Note erörtert aktuelle Datenschutzbedrohungen für europäische Verbraucher angesichts des Aufkommens des Internets der Dinge und der Einführung von 5G-Netzen. Die Autoren Mikolaj Barczentewicz und Fred Roeder schlagen einen multifaktoriellen Ansatz vor, um die Privatsphäre der Verbraucher im Zeitalter der sich schnell entwickelnden Konnektivität zu schützen.

Die Autoren, Senior Privacy Fellow Mikołaj Barczentewicz und Managing Director Fred Roeder, betonen, wie aktuell diese Policy Note angesichts der jüngsten Datenschutzverletzungen multinationaler Unternehmen und der anhaltenden Debatte darüber ist, ob die 5G-Infrastruktur chinesischer Hersteller eine Datenschutzbedrohung für europäische Verbraucher darstellt.

„Unser Grundsatzleitfaden befasst sich mit aktuellen Datenschutzrisiken für europäische Verbraucher, wie die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre der Verbraucher im Zeitalter der 5G-Technologien unzureichend sind und was durch Gesetzesänderungen und andere politische Maßnahmen getan werden kann, um die Exposition der Verbraucher gegenüber Daten zu minimieren Lecks und Datenschutzverletzungen“, sagte Roeder.

„Der Huawei-Fall ist eine Gelegenheit, eine wirksame Sicherheitszertifizierung aller kritischen Geräte einzuführen, die in der Telekommunikationsinfrastruktur verwendet werden. Die Standards sollten unabhängig vom Hersteller gleichermaßen streng sein. Schlechter Code kann angreifbar sein, egal wer ihn geschrieben hat“, sagte Barczentewicz.

„Deshalb konzentrieren wir uns auf das Problem der Anfälligkeit von Geräten und Software für böswillige Eingriffe. Wir beschäftigen uns mit Konsumgütern und Dienstleistungen sowie mit elektronischer Infrastruktur. Den Verbrauchern wird am besten durch eine ergebnisorientierte und evidenzbasierte Politik gedient. Stumpfe Instrumente wie Totalverbote auf der Grundlage des Herkunftslandes sollten als letztes Mittel angesehen werden. Daher empfehlen wir die Verwendung von Haftungsregeln für Betreiber und Wiederverkäufer von Software und Geräten, die Verbraucher dem Risiko böswilliger und illegaler Eingriffe aussetzen. Eine persönliche Haftung von Unternehmensleitern könnte eine Überlegung wert sein“, sagte Roeder.

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