Einführung
Die globale Erwärmung findet statt und betrifft die Bürger, während sie unsere langfristige Nachhaltigkeit auf diesem Planeten bedroht. Die Durchschnittstemperatur unseres Planeten ist bereits um 1 °C gestiegen, und die Welt ist derzeit nicht auf dem richtigen Weg, um das Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen, die Temperaturänderung auf unter 2 °C zu begrenzen, geschweige denn auf 1,5 °C. Der Sonderbericht 2018 des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Klimawandel bei 1,5 °C wies darauf hin, dass die Welt bereits bei 2 °C dramatische und potenziell irreversible Auswirkungen des Klimawandels erleben würde. Die Wissenschaft ist sich auch über die enge Verbindung und gegenseitige Abhängigkeit von Klimawandel und Biodiversitätsverlust im Klaren.
Die EU hat bei der Bekämpfung des Klimawandels weltweit eine Führungsrolle übernommen und verfolgt aktiv Strategien zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen und zur Entkopplung dieser vom Wirtschaftswachstum. Dies ermöglicht der EU, ihre Wirtschaft und ihr Energiesystem zu modernisieren, langfristig nachhaltig zu gestalten und die Energiesicherheit und die Gesundheit ihrer Bürger durch eine geringere Luftverschmutzung zu verbessern.
Die EU hat bereits Klima- und Energiegesetze verabschiedet, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 401 TP2T im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Darüber hinaus hat sie ehrgeizige Rechtsvorschriften zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien verabschiedet, deren vollständige Umsetzung voraussichtlich die Treibhausgasemissionen über das bestehende Ziel hinaus reduzieren wird – um etwa 451 TP2T bis 2030. Als Teil dieser Rechtsvorschriften entwickeln die Mitgliedstaaten nationale Energie- und Klimapläne, um dies sicherzustellen gemeinsame EU-Ziele erreicht werden. Sofern sie nicht durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, sollen die vereinbarten Rechtsvorschriften bis 2050 zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um etwa 601 TP2T führen. 2018 schlug die Kommission vor, dass die EU zum Klima wird und alle verbleibenden Treibhausgasemissionen durch Absorptionen kompensiert. Das Europäische Parlament neutral bis 2050 und der Europäische Rat haben dieses Ziel 2019 gebilligt. Die Kommission hat vorgeschlagen, dieses Ziel im europäischen Klimagesetz zu verankern.
Laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage sehen 93% der EU-Bürger den Klimawandel als ernstes Problem, und eine deutliche Mehrheit der EU-Bevölkerung wünscht sich verstärkte Maßnahmen gegen den Klimawandel. Als Reaktion darauf und aufgrund der Dringlichkeit des Klimawandels und der damit verbundenen ökologischen Herausforderungen hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 als eine ihrer Prioritäten einen europäischen Grünen Deal vorgeschlagen, der eine Liste der bevorstehenden Vorschläge zu seiner Umsetzung enthält. Der Green Deal zielt unter anderem darauf ab, alle EU-Politiken auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auszurichten und allen Sektoren und Akteuren ein frühes und vorhersehbares Signal zu geben, zu planen
2 für die Verwandlung.
Als Teil des Grünen Deals beabsichtigt die Kommission vorzuschlagen, das Ziel der EU für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf verantwortungsvolle Weise auf mindestens -501 TP2T und in Richtung -551 TP2T gegenüber 1990 anzuheben. Die Kommission wird die Durchführbarkeit und die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen einer Anhebung des Ziels für 2030 gründlich prüfen. In dieser Bewertung wird untersucht, wie die Ambitionen erhöht werden können, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, soziale Gerechtigkeit und den Zugang zu sicherer, erschwinglicher und nachhaltiger Energie und anderen materiellen Ressourcen zu gewährleisten, den Bürgern zugute zu kommen und den Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltzerstörung umzukehren. Die Kommission beabsichtigt, im dritten Quartal 2020 einen umfassenden Plan zur Anhebung des EU-Klimaziels für 2030 vorzulegen.
Aufbauend auf den bestehenden Rechtsvorschriften für 2030 und dem anstehenden umfassenden Plan wird die Kommission die wichtigsten einschlägigen Rechtsvorschriften zu Energie und Klima bis Juni 2021 überprüfen und erforderlichenfalls vorschlagen, sie zu überarbeiten. Dazu gehört ein kohärentes Paket von Änderungen an den bestehenden Rechtsvorschriften zu Klima und Energie für 2030 und Verkehrsrahmen, insbesondere in Bezug auf die EU-Richtlinie über das Emissionshandelssystem, die Lastenteilungsverordnung und die Landnutzungs-, Landnutzungsänderungs- und Forstverordnung, CO-Emissionsleistungsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge 2 und gegebenenfalls die Richtlinie über erneuerbare Energien und die Energieeffizienzrichtlinie.
Diese öffentliche Konsultation lädt Bürger und Organisationen ein, zur Bewertung beizutragen, wie die EU-Emissionsreduktionsziele für 2030 auf verantwortungsvolle Weise erhöht werden können. Bitte beachten Sie, dass relevante Fragen und Themen auch im Rahmen anderer öffentlicher Konsultationen behandelt werden können, wie beispielsweise der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, der EU-Anpassungsstrategie, der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie, dem Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule der Sozialpolitik Rechte, die gezielte Konsultation zur Bewertung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020.