KLEINE Unternehmen im ganzen Land bereiten sich auf einen großen Wandel vor, da Malaysia die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführt.
Ab dem 1. Juli sind alle Steuerzahler, einschließlich Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) – sowohl im stationären Handel als auch online – verpflichtet, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen.
Obwohl die digitale Transformation für den wirtschaftlichen Fortschritt von entscheidender Bedeutung ist, stehen viele Kleinstunternehmer und kleine Händler bei der Anpassung an das neue System vor unmittelbaren Herausforderungen.
Um den Übergang zu erleichtern, hat die Regierung physische Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 150.000 RM von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit.
Allerdings gilt diese Ausnahmeregelung nicht für Online-Händler, unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes – eine regulatorische Inkonsistenz, die bei Branchenverbänden und Kleinunternehmern Besorgnis ausgelöst hat.
Zu diesem Zweck hat die Vereinigung kleiner und mittlerer Unternehmen (SAMENTA) die Regierung aufgefordert, die Freigrenze auf 300.000 RM anzuheben und sie damit an die offizielle Definition von Kleinstunternehmen anzugleichen.
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