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Das Europäischer Gerichtshof hat sich am 22. November gegen die Aufhebung des EU-weiten Verbots des rauchlosen Tabaks entschieden snus. Das Urteil zeigt eine politische Motivation für die öffentliche Gesundheit, schreibt Bill Wirtz, Politikanalyst für das Consumer Choice Center, für EU-Reporter.

Im Januar letzten Jahres legte die New Nicotine Alliance (NNA) Berufung gegen das EU-Verbot von 1992 für rauchlosen Tabaksnus ein. Snus ist Tabakpulver, das oft in vorverpackten Beuteln von der Größe eines Zeigefingers verkauft wird, die der Benutzer auf die Oberlippe legt.

Es wird manchmal mit Schnupftabak verwechselt, der legal ist. Snus ist mit Gesundheitsrisiken verbunden und kann auch zu Nikotinsucht führen, verringert jedoch das Risiko von Lungenerkrankungen. Besonders beliebt ist das Produkt in den skandinavischen Ländern.

Entsprechend Eurostat-Zahlen, sind die Raucherquoten in Schweden – das bei seinem EU-Beitritt 1995 ein Opt-out für das Snus-Verbot ausgehandelt hat – die niedrigsten in ganz Europa. Tatsächlich sind sie halb so hoch wie in den meisten europäischen Ländern und dreimal niedriger als in Bulgarien, Griechenland, Ungarn oder der Türkei. Es ist schwer vorstellbar, dass Snus dabei keine Rolle spielt – denn es gilt nicht als Rauchen. Ähnlich Statistiken in Norwegen aufdecken dass 2017 das erste Jahr war, in dem 16- bis 74-Jährige mehr Snus als Zigaretten konsumierten.

Das Verbot wurde von Anwälten der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments, Norwegens und des Vereinigten Königreichs verteidigt.

Unter den Argumente präsentiert dass der Tabakkonsum aller Art reduziert werden müsste und Snus als Tor zu konventionellen Zigaretten betrachtet werden könnte. Es gibt nicht nur keine wissenschaftlichen Beweise für die Behauptung „Einstiegsdroge“ – es ist auch bizarr, dass die EU das Einfallstor verbietet, während sie den Verkauf von Zigaretten erlaubt, einer Droge, die sie für gefährlicher hält.

Snus-Befürworter erlitten einen schweren Schlag, als der dänische Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe abgeschlossen dass Snus ein Gesundheitsrisiko bleibt, was das Verbot legitimiert.

In einem am 22. November veröffentlichten Urteil, Der EuGH entschied gegen die erneute Zulassung von Snus in der Europäischen Union.

Pro-Snus-Befürworter haben zwei Gründe, um für eine Aufhebung des Verbots zu sprechen: Einerseits gibt es den wirtschaftlichen Anreiz der Unternehmen, die Snus herstellen, was von den Unternehmen nicht geleugnet würde. Schließlich haben produzierende Unternehmen einen offensichtlichen Geschäftsanreiz. Aber noch wichtiger ist, dass ein Aspekt der Schadensminimierung wichtig ist: Zigarettenraucher können durch Snus mit dem Rauchen aufhören. Ja, Snus ist an sich kein harmloses Produkt, aber es ist eine bessere Alternative als Zigaretten. Sollte es nicht das Ziel der öffentlichen Gesundheit sein, diesen Prozess der Risikominderung zu fördern?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeigt eine tiefe Voreingenommenheit gegen das Prinzip der Schadensminderung. Das Gericht verwirft die Erfahrungen Norwegens und Schwedens und sagt, dass Snus als Methode zur Tabakentwöhnung „ungewiss“ sei. Sie vermeidet auch geschickt die Behauptung eines Gateway-Effekts, indem sie feststellt, dass ein „Risiko eines Gateway-Effekts“ bestehe. Es als reines Gateway-Risiko zu bezeichnen, entbindet die Richter vom Beweis der Gateway-Beziehung, die nicht bewiesen ist.

Zwei Paragraphen des Urteils fallen jedoch auf:

„Tabakprodukte zum oralen Gebrauch bleiben gesundheitsschädlich, machen abhängig und sind attraktiv für junge Menschen. Darüber hinaus würden solche Produkte, wie in Randnummer 26 des vorliegenden Urteils ausgeführt, wenn sie auf den Markt gebracht würden, neuartige Produkte für die Verbraucher darstellen. In diesem Zusammenhang ist es nach wie vor wahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten dazu veranlasst werden, verschiedene Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die darauf abzielen, der Ausweitung des Konsums von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch ein Ende zu setzen.“

Interessanterweise ist nichts in diesem Absatz (58) unwahr. Snus ist gesundheitsschädlich, kann süchtig machen und ist attraktiv für junge Menschen (wie in skandinavischen Ländern beobachtet). Es ist auch richtig, dass das Produkt neuartig wäre und dass bestimmte Mitgliedstaaten geneigt wären, auf nationaler Ebene zu regulieren. Dem Schadensminderungsanspruch steht somit nichts entgegen.

„Darüber hinaus insbesondere in Bezug auf die Behauptung von Swedish Match [schwedisches Unternehmen, das Snus herstellt], dass die erteilte Genehmigung für die Vermarktung anderer Tabak- und verwandter Produkte zeige, dass das Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch unverhältnismäßig sei , muss daran erinnert werden, dass eine EU-Maßnahme nur dann geeignet ist, das Erreichen des verfolgten Ziels zu gewährleisten, wenn sie wirklich das Bestreben widerspiegelt, es auf kohärente und systematische Weise zu erreichen […].“

Dieser Paragraph 59 des Urteils ist am aussagekräftigsten über die politischen Beweggründe des Gerichts. Swedish Match argumentierte über die Verhältnismäßigkeit des Verbots gegenüber anderen legalen Produkten. Im Wesentlichen: Warum ist Snus illegal, während andere schädliche Produkte wie Zigaretten legal sind?

Der Absatz enthält viel Juristensprache, bezieht sich aber in seinen Argumenten darauf ein Urteil vom Juli letzten Jahres, in der es erklärt, dass es in seinem Urteil die Verhältnismäßigkeit als Gesamtziel eines Gesetzes ansieht. Im Wesentlichen stellt der EuGH fest, dass die EU-Vorschriften gegen Tabak zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erlassen werden, was bedeutet, dass jede Änderung auf dem Markt, die ein Produkt für die Verbraucher in irgendeiner Weise interessanter machen könnte, dem Ziel der Richtlinie widerspricht Gesetz. Tatsächlich bestreitet das Gericht nicht, dass ein Verbot von Snus an sich unverhältnismäßig ist, sondern dass ein Verbot angesichts der Ziele der öffentlichen Gesundheitspolitik verhältnismäßig ist. Nichts könnte deutlicher darauf hinweisen, dass das Gericht nur die Politik der Europäischen Union bestätigt.

Snus ist eines der praktikablen schadensmindernden Produkte, das Tabakkonsumenten tatsächlich eine praktikable Alternative zum Rauchen von Zigaretten bieten kann. Ja, Verbraucher wählen nicht immer die gesündeste Option für sich selbst, aber wenn ihnen auf dem Markt angebotene Auswahlmöglichkeiten geboten werden, können sie die Gesundheitsrisiken für ihren Körper tatsächlich verringern.

#Snus – #ECJ, politisch aufgeladen, lehnt Schadensminderung ab

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