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[Dänemark] 2020/228/DK – Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Tabakwerbung / Gesetz über Tabakerzeugnisse / Gesetz über elektronische Zigaretten /

Einführung

Titel
Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakwerbeverbotsgesetzes etc., des Tabakerzeugnisgesetzes etc., des Gesetzes über elektronische Zigaretten etc. und verschiedener anderer Gesetze (Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen das Rauchen von Kindern und Jugendlichen)

Betroffene Produkte
S00S – GESUNDHEIT, MEDIZINISCHE AUSRÜSTUNG

Mitteilung nach einem anderen Gesetz
– Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabak und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001 /37/EG – Artikel 24(2) und (3)

Hauptinhalt
– Anzeigeverbot:
Tabakerzeugnisse, Tabakersatzstoffe und elektronische Zigaretten dürfen für Verbraucher an Verkaufsstellen, einschließlich im Internet, nicht sichtbar sein, bis ein Kunde sie ausdrücklich anfordert. Dies gilt jedoch nicht für:
physische Geschäfte, die auf den Verkauf von Zigarren, Pfeifen bzw. Pfeifentabak und den Verkauf von elektronischen Zigaretten spezialisiert sind:
– Strengeres Werbe- und Sponsoringverbot:
alle Formen der direkten und indirekten Werbung und des Sponsorings sind verboten, und als zusätzliches Element fallen auch Tabakersatzstoffe und pflanzliche Rauchprodukte unter das Verbot.
– Standardisierte Verpackung:
Alle Tabakerzeugnisse, pflanzlichen Raucherzeugnisse und elektronischen Zigaretten müssen ein einheitliches Erscheinungsbild haben. Dies gilt jedoch nicht für Zigarren, Pfeifentabak und Pfeifen. Die Vereinheitlichung bedeutet unter anderem, dass Hersteller- und Produktname einheitlich erscheinen müssen, Logos nicht auffallen dürfen und die Farbe etc. der Verpackung vereinheitlicht werden muss. Standardisierung kann die Werbewirkung der Verpackung einschränken.
– Rauchfreie Schulzeit:
Um zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit mit Rauchen etc. konfrontiert werden, wird vorgeschlagen, die Schulzeit in allen Grundschulen, Internaten, weiterführenden Schulen und Einrichtungen der Sekundarstufe II rauchfrei zu gestalten.
– Rauchfreie Eigenschaften:
Es wird vorgeschlagen, Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren einzubeziehen, die nicht unter die aktuellen Anforderungen für rauchfreie Immobilien fallen.
– Verbot des Verkaufs von Tabak, Tabakersatzstoffen, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten sowie Nachfüllbehältern mit und ohne Nikotin in Grundschulen, Internaten, weiterführenden Schulen und Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II.
– Verbot von Aromen in Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten:
Der Verkauf von elektronischen Zigaretten usw. mit anderen charakteristischen Aromen als dem Geschmack von Tabak und Menthol ist verboten. Gleiches wird für diejenigen Tabakerzeugnisse vorgeschlagen, die nicht bereits unter das Verbot charakteristischer Aromen fallen, jedoch nicht für Pfeifentabak und Zigarren oder Kräutererzeugnisse zum Rauchen.
– Regulierung von Tabakersatzstoffen (Nikotinerzeugnisse):
bisher nicht im dänischen Recht geregelt, aber es wird vorgeschlagen, dass sie von denselben Vorschriften wie Tabakerzeugnisse erfasst werden, beispielsweise in Bezug auf Werbevorschriften, Altersgrenzen usw. Es werden auch Anforderungen für Gesundheitswarnungen auf der Verpackung in Übereinstimmung mit den aktuellen Vorschriften vorgeschlagen für elektronische Zigaretten.
– Alterskontrollsystem und strengere Strafen:
Für alle Einzelhändler, die über das Internet vermarkten, werden Anforderungen festgelegt, um ein System zu gewährleisten, das das Alter des Käufers effektiv überprüft, und es wird vorgeschlagen, die Strafe für die Überschreitung der Altersgrenze zu verschärfen.
– Registrierungssystem für Einzelhändler von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern mit und ohne Nikotin, Registrierungssystem für Tabakersatzstoffe und Nachfüllbehälter ohne Nikotin.
– Strengere Strafen für Verstöße gegen das Gesetz über rauchfreie Umgebungen.
– Leichterer Zugang für Kommunen zur kostenlosen Bereitstellung von Medikamenten zur Raucherentwöhnung.


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