Wir begrüßen die Gelegenheit, dies zu erörtern und Beweise dafür vorzulegen. Änderungen zur Tabaksteuerrichtlinie (2011/64/EU) und zur Richtlinie des Rates über allgemeine Regelungen zur Erhebung der Verbrauchsteuer (2020/262/EU).
Gleichzeitig bereitet uns die Kombination der beiden Hauptziele, die den vorgeschlagenen Änderungen zugrunde liegen, Sorgen: 1) „Erhöhung der Mindeststeuersätze, um die Unterschiede bei den von den Mitgliedstaaten angewandten Steuersätzen zu verringern“ und 2) „Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf neue Produkte (E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel). Diese Produkte werden mit neuen Mindeststeuern belegt.“

