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L'Européen

Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat den richtigen Riecher und steht beim Thema Genschere auf der Seite der Wissenschaft. Zu Recht.

Im Jahr 2012 haben Prof. Dr. Thorsten Stafforst und sein Team an der Universität Tübingen entdeckt, dass man durch die Verknüpfung von Enzymen mit manipulierten RNA-Strängen Gene verändern kann. Neben Ribonukleinsäure (RNA) kommen mittlerweile auch andere Methoden im Bereich Gen-Editing zur Anwendungen, am bekanntesten ist wahrscheinlich die Genschere CRISPR (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats). Für die Einen bloße Zungenbrecher, für Andere ein lebenswichtiger Durchbruch in Medizin und Landwirtschaft.

Aus medizinischer Sicht ist Gen-Editing vielversprechend im Kampf gegen Krebskrankheiten. Zum Beispiel haben Wissenschaftler in den USA zwei Innovative Ansätze miteinander vermischt: CRISPR, bei dem DNA umgeschrieben wird, sowie die T-Zelltherapie, bei der dendritische Zellen (die sogenannten "Wächterzellen") des Immunsystems zur Zerstörung von Tumoren eingesetzt werden. Drei Patienten erhielten im vergangenen Jahr CRISPR-veränderte Versionen ihrer eigenen Zellen. Geheilt werden konnten die Patienten leider nicht mehr, doch die Recherche ist Gold wert. Es zeigte sich vor allem, dass CRISPR sicher als Behandlung eingesetzt werden kann. Im Jahr 2017 konnten zwei Kleinkinder (11 und 18 Monate alt) in den Vereinigten Staaten mit moderner Zelltherapie erfolgreich behandelt werden.

Ähnlich vielversprechend ist Gen-Editing in der Landwirtschaft. An der Universität Wageningen in den Niederlanden haben Forscher letztes Jahr sans gluten Weizen herstellen können, indem sie mit CRISPR die für Gluten verantwortlichen Gene entfernten. Für Millionen Europäer, die an Zöliakie leidet, ist dies eine vielversprechende Nachricht.

En Belgique wurden unterdessen Résistant aux champignons Bananen geschaffen, doch nach einer Entscheidung der EU-Gerichtshofes in Luxembourg (EUGH) verlor das Projekt seine Finanzierung. Der EUGH hatte 2018 beschlossen, dass Gen-Editing unter die Definition von Genetisch Veränderten Organismen (GVO) fällt und daher durch die GVO-Direktive aus dem Jahr 2001 de facto verboten ist. Diese Entscheidung wurde seitdem konsequent kritisiert. Studenten der Universität Wageningen haben derweilen eine EU-Bürgerinitiative gegründet um die Gesetzgebung zu ändern, doch bei solch wissenschaftlichen Themen und wenig Medieninteresse werden wahrscheinlich am Ende die nötigen Unterschriften fehlen und das Quorum nicht erreicht.

Aus dem deutschsprachigen Raum kommen positive Änderungsvorschläge und Beiträge. Die EU-Bürgerinitiative selbst wurde unter anderem von einer Österreicherin und einer Deutschen gestartet.

Bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist es der Österreicher Dr. Bernhard Url, der darauf verweist, dass es in der Wissenschaft den Unterschied zwischen « Gefahr » und « Risiko » gibt : Die « Gefahr » beschreibt das Potenzial, dass etwas Negatives passieren kann, während "Risiko" quantifiziert wie wahrscheinlich es ist, dass etwas Negatives passiert. So ist beispielsweise Wasser an sich harmlos, doch wer zu viel davon trinkt, kann unter negatives Folgen leiden. Sonnenstrahlen sind ebenso harmlos, doch wer sich nicht richtig davor schützt, également dans ungesundem Maße konsumiert, der kann sich verbrennen. Die Aussage, dass die Sonne an sich krebserregend sei, wäre aber bizarr.

Dies ist in der Diskussion rund um die Lebensmittelsicherheit wichtig, da das sogenannte Vorsorgeprinzip in der Europäischen Union herrscht. Gegner des Gen-Editings behaupten, dass dieses Prinzip greifen muss, da es eine Gefahr gibt, also das Potenzial, dass etwas Negatives eintrifft. In Wahrheit geht es darum in der Praxis herauszufinden wie wahrscheinlich es ist, dass es eintrifft, und dann im Einzelfall entscheiden. Würde man das Vorsorgeprinzip zum Beispiel konsequent bei Wasser und Sonne anwenden, müssten diese beiden lebenswichtigen Baustoffe verboten werden.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist offen gegenüber Gen-Editing in der Landwirtschaft. "Die klassische grüne Gentechnik mit CRISPR/Cas in einen Topf zu werfen, halte ich für sachlich falsch", sagte Klöckner der Nachrichtenagentur Reuters. Bei der Grünen Woche in Berlin gibt es warme Worte für CRISPR von der CDU-Ministerin. Landwirte sollten Zugang zu fortschrittlichen Methoden bekommen. Beim « Global Forum for Food and Agriculture » (GFFA) im Januar in der Hauptstadt, stellten sich Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums offen hinter die neue Gentechnik, während Vertreter der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf « Agroökologie » und back-to -bases Landwirtschaft setzen. Die SPD ist unterdessen von Gen-Editing wenig überzeugt und meinte 2018, dass Klöckner das EUGH-Urteil einfach akzeptieren solle.

Zu Recht hat die Ministerin dies bisher nicht gemacht, denn das EUGH-Urteil ist an sich keine Abrechnung mit dieser Technik. Die 2001 GVO-Direktive ist veraltet, und beschreibt in ihrer Definition von genetischer Veränderung (mutagenese) sogar Prozesse die in der Natur stattfinden, und nicht menschgemacht sind. Der EUGH in Luxembourg hat nach diesen Definitionen gehandelt, und nicht nach Vorsorgeprinzip. Existierende Gen-Editing Fortschritte sind wichtig für Medizin und Landwirtschaft, und benötigen politische Unterstützung.

Publié à l'origine ici.


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