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Hinweis an die Europäische Kommission: Kein Bedarf für ein neues Wettbewerbsinstrument

So wie es die Europäische Kommission anstrebt einführen ein neues Wettbewerbsinstrument, um Marktprobleme im Zusammenhang mit digitalen Plattformen besser handhaben zu können, ist es dringend erforderlich, eine verbraucher- und innovationsfreundliche Perspektive zu diesem Thema zu bieten. Wir vom Consumer Choice Center sind der Meinung, dass die Änderung des bestehenden Kartellrechts – Artikel 101 und 102 des EU-Vertrags – nicht als Selbstzweck angesehen werden sollte. Stattdessen sollte die Kommission die zugrunde liegenden Probleme berücksichtigen, die die Bedingungen betreffen, die zu dem wettbewerbswidrigen Verhalten auf dem digitalen Markt geführt haben. 

Damit der Markt das effizienteste Ergebnis gewährleistet, muss der Wettbewerb fair sein, damit alle beteiligten Parteien unter fairen Bedingungen miteinander konkurrieren können. Obwohl Kartellgesetze eine wichtige Rolle bei der Sicherung des Wettbewerbs spielen, sollten sie nicht als Allheilmittel betrachtet werden. Stattdessen sollte das Ziel darin bestehen, einen Rahmen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, der nicht Gewinner und Verlierer auswählt, sondern geistige Eigentumsrechte schützt, Steuern niedrig hält, um Renditen zu fördern, Eintrittsbarrieren zu begrenzen und Investitionen zu erleichtern.

Es gibt viele veraltete Gesetze in der EU, die es mühsam machen, neue und innovative digitale Dienste zu schaffen, bevor sie überhaupt auf den Markt kommen. Ein Beispiel ist das Fehlen einer europaweiten Lizenz für audiovisuelle Dienste, wodurch Diensteanbieter gezwungen sind, in jedem Mitgliedstaat einen Antrag zu stellen, wenn sie ihre Inhalte zeigen wollen. Das Gleiche gilt für die meisten anderen digitalen Dienste in der EU, einschließlich Musik-Streaming oder Nachrichtensammlung.

Eine wettbewerbswidrige Monopolisierung, bei der ein Marktteilnehmer aufgrund seiner Fähigkeit, Wettbewerber auf dem Markt unfair zu benachteiligen, schnell Marktanteile erwerben kann, ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Faktoren, die den Wettbewerb behindern. Entscheidend ist hier jedoch nicht die Dominanz eines Spielers, sondern die Tatsache, dass er durch unlautere Wettbewerbspraktiken das Verhalten anderer Spieler beeinflusst. Ein Punkt, der von Seiten der Regulierungsbehörden mehr Aufmerksamkeit erfordert, ist, dass der Begriff des „unlauteren Wettbewerbs“ einen großen Ermessensspielraum bietet, der häufig zu irreführenden Bewertungen und ungerechtfertigten Kartellverfahren führt. Die Mechanismen zur Bestimmung dessen, was „unlauterer Wettbewerb“ ist, müssen konkreter werden.

In Bezug auf hoch konzentrierte Märkte, in denen nur ein oder wenige Akteure präsent sind, was eine Anpassung ihres Marktverhaltens ermöglicht, besteht die Lösung erneut darin, den digitalen Markt zu liberalisieren, damit eine solche Situation gar nicht erst eintritt. 

Am wirksamsten wären unseres Erachtens nicht-strukturelle Rechtsbehelfe wie etwa eine Verpflichtung zur Unterlassung bestimmter kommerzieller Verhaltensweisen. Entscheidend ist die Verpflichtung, unlautere Handelspraktiken zu unterlassen, insbesondere solche, die zu einer wettbewerbswidrigen Monopolisierung führen. Unternehmen sollten auf die Folgen unlauterer Praktiken aufmerksam gemacht und zur Einhaltung verpflichtet werden. Der Begriff der Verpflichtung ist mit persönlicher oder geschäftlicher Verantwortung verbunden, während Verbote präventiven und verbietenden Charakter haben. Verbote würden das Verhalten von Unternehmen verändern: Sie würden in erster Linie dazu animiert, die Strafe zu vermeiden, anstatt sich an die Regeln zu halten.

Die bestehenden Kartellvorschriften diskriminieren nicht zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren, und es besteht keine Notwendigkeit, spezifische Vorschriften für den digitalen Markt zu erlassen. Die Kartellvorschriften sollten für alle Wirtschaftszweige gleich sein, um wirksam zu sein. Sektorspezifische Kartellgesetze werden leider nur noch mehr Verwirrung stiften und es neuen Unternehmen erschweren, sich mit neuen Vorschriften vertraut zu machen. Es ist sehr schwierig, eine klare Grenze zwischen allen Sektoren zu ziehen, nicht zuletzt, weil die Zukunft der Innovation ungewiss ist und wir einfach nicht vorhersagen können, welche neuen Unternehmen entstehen werden. Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit müssen Regeln vereinheitlicht werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass kein neues Wettbewerbsinstrument erforderlich ist. Kartellverfahren sind kostspielig und drängen Unternehmen aus dem Markt. Stattdessen sollten wir den europäischen digitalen Binnenmarkt liberalisieren, um kleinen Unternehmen den Eintritt zu erleichtern und die bestehenden zu gleichen Bedingungen wie die erfolgreicheren zu betreiben, und das wird sicherstellen, dass es keine Möglichkeit für einen einzelnen Akteur gibt, sich zu monopolisieren die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen.

Von Maria Chaplia, Mitarbeiterin für europäische Angelegenheiten beim Consumer Choice Center

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